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18.06.2020

Coronabedingte Maßnahmen und Regelungen: Weitere Klarstellungen

Foto: pixabay

Neumarkt (dbnm) - In diesen Tagen kommt es auch im kirchlichen und kulturellen Bereich zu Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen. Das Dekanatsbüro veröffentlichte dazu nun noch einmal einige Klarstellungen.

Bereits am Dienstag hat die Bayerische Staaatsregierung mitgeteilt, dass ab 22.6.2020 der nötige Mindestabstand bei der Feier von öffentlichen Gottesdiensten von 2 auf 1,5 Meter verringert werden kann. Unter Einhaltung entsprechender Hygieneschutzmaßnahmen ist auch Laienchören wieder das gemeinsame Singen gestattet. Gleichzeitig veröffentlichte das Bischöfliche Jugendamt Eichstätt ein Schutzkonzept für die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese. Dennoch kamen in den Pfarreien des Dekanates noch weitere konkrete Fragen auf, die das Dekanatsbüro zu einer weiteren Klarstellung bewogen.

"Uns muss bewusst sein", betont Dekanatsreferent Christian Schrödl in einer Rundmail an die Mitarbeiter im Dekanat, "dass es derzeit keine kirchliche Zusammenkunft ohne Hygieneschutz-Konzept geben könne". Die Pfarreien und kirchlichen Organisationen müssten verinnerlichen, "dass wir gegenüber den Behörden jederzeit bezüglich unserer Schutzmaßnahmen aussagefähig sein müssen". Es könne derzeit bei den staatlichen Einrichtungen immer wieder zu Ungleichzeitigkeiten und Widersprüchen kommen. Der Diözese sei es jedoch wichtig, "bei aller Sorge für die Gesundheit und das Gemeinwohl die möglichen Spielräume kreativ auszunutzen."

In dem Schreiben des Dekanatsbüros wird noch einmal auf folgende Punkte eingegangen:

Erwachsenenbildung ist unter den veröffentlichten hygienischen Auflagen gestattet. Jugendarbeit sowie die Erstkommunion- und Firmvorbereitung sind als Bildungsarbeit gestattet. Hierfür sind jeweils Schutzkonzepte zu erarbeiten und einzuhalten. Sowohl in der Jugendarbeit als auch in der Sakramentenkatechese ist auf Spiele und körperlichen Kontakt zu verzichten. Der Bildungscharakter muss klar erkennbar sein. Sakramentenvorbereitung kann auch in Pfarr- und Jugendheimen stattfinden. Dazu wird aber ein eigenes Schutzkonzept benötigt. Es wird empfohlen, sich am Schutzkonzept des Bischöflichen Jugendamts für die Jugendarbeit zu orientieren.

5. Die Öfffnung von Pfarr- und Jugendheimen ist von kirchlicher Seite bisher noch untersagt. Es können nur für folgende kirchliche Aktivitäten diese Räumlichkeiten genutzt werden: Gremiensitzungen, Erwachsenenbildung, Sakramentenvorbereitung und Jugendarbeit. Gesellige Zusammenkünfte oder Feiern sind nicht erlaubt.

6. Wenn Pfarrheime vermietet sind, können die Mieter die pfarrlichen Räume unter Wahrung der jeweils aktuellen hygiene- und versammlunsgerchtlichen Vorgaben nutzen, müssen aber die Einhaltung eines schriftlichen Schutzkonzeptes bestätigen.

7. Laienchören steht vorerst nichts im Weg, sich ab 22.6.2020 (ungeachtet widersprüchlicher Angaben aus den Behörden) unter den genannten Vorgaben wieder zu betätigen. 
 

Die nächsten Termine

Freitag, 05. Juli
10.00 Uhr
Samstag, 06. Juli
Pfarrfest der Hofkirche
Ort: Hofkirche Neumarkt
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt Hofkirche-Hl. Kreuz-Pelchenhofen
10.00 Uhr
18.30 Uhr
Dämmerschoppen in Holzheim
Ort: Kirche St. Walburga - Holzheim
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt-West
Sonntag, 07. Juli
10.00 Uhr
Festgottesdienst zum Patrozinium
Ort: Pfarrkirche St. Willibald
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt-West
Mittwoch, 10. Juli
19.00 Uhr
Herr lehre uns beten - Beten neu entdecken
Ort: Caritas Seniorenheim St. Franziskus
Veranstalter: Pfarrei Berching
Samstag, 13. Juli
09.30 Uhr
10.00 Uhr
18.00 Uhr
Haxnessen der Kolpingfamilie Neumarkt
Veranstalter: Kolpingfamilie Neumarkt
Sonntag, 14. Juli
10.00 Uhr
Pfarrfest in Heilig Kreuz
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt Hofkirche-Hl. Kreuz-Pelchenhofen
19.00 Uhr
Ökumenischer Gedenkgottesdienst für die im Klinikum Verstorbenen
Ort: Klinikkapelle Neumarkt
Veranstalter: Klinikseelsorge Neumarkt
Montag, 22. Juli
20.00 Uhr
Wegweisung - Stärkung - Halt
Veranstalter: Pfarrei St. Johannes Neumarkt
Sonntag, 28. Juli
13.30 Uhr
Montag, 05. August
19.00 Uhr
Ökumensiches Friedensgebet
Ort: Pfarrkirche St. Martin Pölling
Veranstalter: Ökumenischer Arbeitskreis Religionsfreiheit
Montag, 02. September
19.00 Uhr
Ökumenisches Friedensgebet
Ort: Hofkirche Neumarkt
Veranstalter: Ökumenischer Arbeitskreis Religionsfreiheit
Sonntag, 15. September
19.00 Uhr
Ökumenischer Gedenkgottesdienst für die im Klinikum Verstorbenen
Ort: Klinikkapelle Neumarkt
Veranstalter: Klinikseelsorge Neumarkt
Samstag, 05. Oktober