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18.03.2022

Corona und Gottesdienste: Keine Obergrenze mehr aber weiter Maskenpflicht

Die FFP2-Maske bleibt in den Gottesdiensten der katholischen Kirche auch weiter ein wichtiges Utensil. Foto: Anika Taiber-Groh/pde.

Eichstätt. (pde) – Bereits ab Samstag, 19. März, gelten aufgrund der Corona-Pandemie für den Gottesdienstbesuch in den katholischen Kirchen des Bistums Eichstätt erleichterte Regelungen. Demnach entfällt die Höchstteilnehmerzahl und auch die Einhaltung und Kontrolle der 3G-Regelung wird nicht mehr gefordert. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.

In einem Schreiben an die Priester und pastoralen Mitarbeiter kündigte Generalvikar Pater Michael Huber die Neuregelungen an, die in den Abendstunden des 18. März dann verabschiedet wurden und bereits seit 19. März in Kraft sind. Die Anpassungen wurden aufgrund der angekündigten Änderungen der Corona-Regelungen des Bundes und nachfolgend auch in Bayern notwendig. Die derzeit gültige 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hätte am 19. März ihre Gültigkeit verloren und wurde mit einigen Anpassungen bis 2. April verlängert. Dazu gehört auch die Abschaffung der Sonderregelungen für Gottesdienste.

Die Konsequenzen für die Gottesdienste ab 19.. März und nach derzeitigem Kenntnisstand auch danach sind, dass es keine Höchstteilnehmerzahl mehr gibt und auch die 3G-Regelung nicht mehr angewandt werden soll. Für Gottesdienste in Gebäuden und geschlossenen Räumen genügt das Tragen einer FFP2-Maske. Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, zuverlässig gewahrt bleibt. Beim Singen soll die Maske jedoch weiter getragen werden. Die Ausnahmen von der Maskenpflicht, etwa für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sollen unverändert bleiben.

Generalvikar Huber weist in seinem Schreiben ferner darauf hin, dass aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Bayern auch weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln empfohlen werden. Dazu gehören insbesondere die Händedesinfektion, Husten- und Niesetikette, Gesang mit Maske, keine Teilnahme von Infizierten oder Personen mit Symptomen am Gottesdienst und das Lüften, um vor allem Risikogruppen nicht zu gefährden und das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Huber betont weiter, dass diese in dem Schreiben an die Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeiter weitergegebenen Informationen vorläufigen Charakter haben. Sie hängen von den sich abzeichnenden Entscheidungen im Bundestag und nachfolgend der bayerischen Staatsregierung ab von denen sich die für die Durchführung der Gottesdienste Verantwortlichen auf den Internetseiten des bayerischen Gesundheitsministeriums informieren müssen. Die aktuellen Regelungen für das Bistum Eichstätt sind unter www.bistum-eichstaett.de/corona-virus zu finden

Aktualisierung am 19. März

Am 18. März wurden von der bayerischen Staatsregierung die geplanten Änderungen in die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingearbeitet und deren Gültigkeit bis zum 2. April verlängert. Diese Änderungen treten zum 19. März in Kraft. In früheren Fassungen dieser Meldung war noch vom 20. März die Rede. Nach Veröffentlichung der "Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18. März 2022" wurde diese Meldung entsprechend aktualisiert.

Die nächsten Termine

Montag, 22. Juli
20.00 Uhr
Wegweisung - Stärkung - Halt
Veranstalter: Pfarrei St. Johannes Neumarkt
20.00 Uhr
Bibelteilen
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt-West
Dienstag, 23. Juli
Online-Seminar Öffentlichkeitsarbeit: Flyer/Plakate gestalten
Ort: ONLINE
Veranstalter: Katholische Erwachsenenbildung Neumarkt-Roth-Schwabach mit EBW Schwabach
Mittwoch, 24. Juli
14.00 Uhr
Sommerfest der Senioren
Ort: Neumarkt Pfarrhaus St. Johannes
Veranstalter: Pfarrei St. Johannes Neumarkt
Freitag, 26. Juli
18.30 Uhr
Samstag, 27. Juli
06.00 Uhr
Stadt-Wallfahrt zum Habsberg
Ort: Wallfahrtskirche Habsberg
Veranstalter: Pfarrei St. Johannes Neumarkt
16.00 Uhr
Pfarrfest in Ursensollen
Ort: Dorfplatz Ursensollen
Veranstalter: Pfarrverband Illschwang-Kastl-Ursensollen
18.00 Uhr
Vorabendmesse mit Fahrzeugsegnung
Ort: Pfarrheim St. Willibald Woffenbach
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt-West
Sonntag, 28. Juli
09.00 Uhr
Musikevent " Blech am Berg "
Veranstalter: Pfarrei St. Johannes Neumarkt
11.00 Uhr
Kinderkirche
Veranstalter: Pfarrei St. Johannes Neumarkt
13.30 Uhr
Sonntag, 04. August
18.30 Uhr
" CATCH "
Ort: Hofkirche Neumarkt
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt Hofkirche-Hl. Kreuz-Pelchenhofen
Montag, 05. August
19.00 Uhr
Ökumensiches Friedensgebet
Ort: Pfarrkirche St. Martin Pölling
Veranstalter: Ökumenischer Arbeitskreis Religionsfreiheit
Mittwoch, 07. August
15.00 Uhr
Trauercafé
Ort: Pfarrheim Kastl
Mittwoch, 14. August
09.30 Uhr
Kräuterbüschelbinden mit der KAB
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt Hofkirche-Hl. Kreuz-Pelchenhofen
18.30 Uhr
Vorabendmesse Maria Himmelfahrt
Ort: Pfarrkirche St. Willibald
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt-West
19.00 Uhr
Vorabendmesse Maria Himmelfahrt
Ort: Kapelle in Labersricht
Veranstalter: Pfarrverband Neumarkt Hofkirche-Hl. Kreuz-Pelchenhofen